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Branchen
Finanzdienstleistung und Kapitalmarkt

Jede Zahl haftet, sobald sie das Haus verlässt.

Lange Reihe gleich großer Kalksteinwürfel, ein Würfel steht gekippt zwischen den anderenKI-generiert

Emittenten und regulierte Finanzunternehmen arbeiten unter Veröffentlichungs- und Vertraulichkeitspflichten, die keine zweite Fassung kennen. Gelangt eine Insiderinformation unkontrolliert nach außen, bevor der Markt sie kennt, kann das ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung sein und ist weit mehr als ein Redaktionsfehler. Gleichzeitig steigt der Takt: Quartalszahlen, Analystengespräche, Ad-hoc-Lagen, jeweils mit eigenen Fristen und Freigabewegen.

Genau hier kollidiert der KI-Einsatz mit der Vertraulichkeit. Wer den Entwurf einer Ad-hoc-Mitteilung in ein nicht freigegebenes externes KI-Werkzeug eingibt, macht eine Insiderinformation unter Umständen einem unbefugten Dritten zugänglich, bevor der Markt sie kennt. Viele Compliance-Abteilungen sperren KI deshalb pauschal. Die Entwürfe entstehen dann trotzdem mit KI, nur eben auf privaten Konten, ohne Vertrag und ohne Protokoll.

Der Ausweg ist kein Verbot, sondern ein geregelter, dokumentierter Weg: vertraglich eingebundene Anbieter, keine Nutzung der Eingaben für das Modelltraining, klar begrenzte Zugriffe, nachvollziehbare Freigaben. Rechtsberatung geben wir dabei nicht. Die Werkzeuge dafür betreiben wir selbst im Produktivbetrieb.

auraIR führt Pflichtveröffentlichungen durch genau diese Wege, überwacht Fristen und dokumentiert, wer wann was freigegeben hat. auraNews zeigt Ihnen vorher, was über Ihr Haus berichtet wird und wo sich die Tonalität dreht. auraPress bringt die Meldung vom Briefing bis zur abgestimmten Fassung, mit vollständiger Versionshistorie. Im Einsatz bei einem börsennotierten Emittenten, gemeinsam vertrieben mit einer Investor-Relations-Beratung.

Von den Zahlen zur freigegebenen Meldung

Verbinden

Geschäftsbericht, Quartalszahlen, Analystenkommentare und der Pressespiegel der newslive GmbH werden eingelesen. Eigene Quellen binden Sie an. Vertrauliche Unterlagen bleiben in Ihrem Zugriffskreis.

Auswerten

Das System liest die Zahlen gegen die Berichterstattung und markiert, wo Abweichungen erklärungsbedürftig sind. Daraus entsteht ein priorisierter Fragenkatalog, deutsch und englisch, jede Frage mit Konfidenzwert, Quellenbeleg und Antwortvorschlag. Es bewertet keine Wertpapiere und gibt keine Empfehlung ab.

Freigeben und dokumentieren

Investor Relations und Recht prüfen und geben frei. Jede Änderung bleibt mit Zeitstempel und Person nachvollziehbar. Am Ende steht ein Briefing für Vorstand und Sprecher, dazu ein Protokoll, das im Audit trägt.

Aus der Praxis

Ein international börsennotierter Konzern bereitet damit seine jährliche Bilanzpressekonferenz vor, zweisprachig. Grundlage waren 3.344 Presseartikel aus zwölf Monaten, geliefert als redaktionell geprüfte Pressespiegel von newslive. Daraus entstanden 38 Themencluster und 84 vorbereitete Fragen mit Antwortvorschlägen. Von 369 identifizierten Journalisten waren für diesen Termin rund 45 tatsächlich relevant. Über 90 Prozent der später gestellten Fragen waren thematisch abgedeckt, ausgewertet anhand eines vorab definierten Themenrasters. Das System ist dort produktiv im Einsatz.

Was dieses System nicht leistet

Es gibt keine Anlageberatung und erstellt keine Finanzanalysen im aufsichtsrechtlichen Sinn. Es bewertet keine Wertpapiere, prognostiziert keine Kurse und spricht keine Empfehlungen zu Kauf oder Verkauf aus. Es veröffentlicht nichts selbst und ersetzt weder Ihren Freigabeprozess noch Ihre IR-Beratung, Ihre Compliance oder Ihre Rechtsberatung. Ob eine Information ad-hoc-pflichtig ist, entscheiden Sie.

Häufige Fragen aus der Branche

Dürfen wir KI für Ad-hoc-Mitteilungen und Pflichtveröffentlichungen einsetzen?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung vertraglich und technisch abgesichert ist, ohne Trainingsnutzung, und dass die fachliche wie rechtliche Freigabe bei Ihren Leuten bleibt. Nicht freigegebene Consumer-Versionen von Chat-Werkzeugen scheiden aus, weil dort keine kontrollierte, vertraglich abgesicherte Verarbeitung von Insiderinformationen gewährleistet ist. Der Unterschied liegt im Vertrag und in der Architektur, nicht im Modell.

Was passiert mit Insiderinformationen, die wir in ein KI-System eingeben?

Bei uns: Sie werden verarbeitet, nicht verwertet. Für die in diesem Anwendungsfall eingesetzten Modellanbieter bestehen Auftragsverarbeitungsverträge mit vertraglichem Trainingsausschluss. Welche Anbieter das im Einzelnen sind, steht öffentlich in unserer Subprozessorenliste, samt Verarbeitungsort und Rechtsgrundlage. Bearbeitungen und Freigaben werden protokolliert, und welche Daten ein Werkzeug überhaupt sehen darf, legen Sie fest, nicht wir.

Wie weisen wir im Audit nach, wer eine Meldung wann freigegeben hat?

Über die Versionshistorie: jede Fassung, jeder Bearbeiter, jede Freigabe mit Zeitstempel. Das ist keine Zusatzfunktion, sondern der Kern von auraIR. Wenn die BaFin oder Ihre interne Revision später fragt, warum eine Formulierung so lautete, liegt die Antwort im System und nicht nur in einem Postfach.

Ersetzt die KI unseren Freigabeprozess oder unsere IR-Beratung?

Nein, sie führt hindurch. Die KI liefert Entwurf, Fristenüberwachung und Überblick über die Berichterstattung, entschieden und freigegeben wird von Vorstand, Recht und IR wie bisher. Deshalb arbeiten wir mit einer Investor-Relations-Beratung im gemeinsamen Vertrieb, nicht gegen sie.

Unsere Compliance hat KI-Werkzeuge gesperrt. Womit fangen wir an?

Mit einer Bestandsaufnahme statt mit einem Werkzeug. Wir schauen, wo in Ihren Veröffentlichungsprozessen KI vorbereiten darf und wo die Freigabe zwingend beim Menschen bleibt, und legen das schriftlich fest. Erst danach kommt Technik ins Haus. So bekommt Ihre Compliance eine Grundlage, auf der sie Ja sagen kann.

Erzählen Sie uns, woran es bei Ihnen hakt.

Dreißig Minuten, Sie schildern den Prozess, wir sagen Ihnen, welches Werkzeug passt und was es bringt. Und wenn sich Automatisierung an dieser Stelle nicht lohnt, sagen wir Ihnen das auch. Keine Präsentation, kein Verkaufsgespräch.

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